Magenspiegelung (Gastroskopie)

Spiegelung von Speiseröhre-Magen bis oberen Dünndarm

Voraussetzung: Keine Nahrungsaufnahme in den letzten ca. 8-10 Stunden!

Die Untersuchung wird eingeleitet durch Einsprühen des Rachens mit einer örtlich unempfindlich machenden Lösung. Auf Wunsch wird eine „Schlafspritze“ (Sedierung) durch Injektion in die Vene verabreicht, die besonders bei Patienten mit empfindlichen Rachen zu empfehlen ist. Dann wird ein ca. 9 mm starkes flexibles Instrument (Endoskop) über Mund/Rachen in die Speiseröhre und weiter in den Magen eingeführt. Dieses ist mit einer Art Minivideokamera ausgestattet, die hochauflösende Bilder liefert, welche auf einem Monitor dargestellt werden. Bei Bedarf können spezielle Färbetechniken eingesetzt werden (Chromoendoskopie). Bei der Gastroskopie werden regelmäßig kleine Gewebsproben von verschiedenen Abschnitten des Magens und natürlich von auffälligen Bezirken entnommen.

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. 5-7 Minuten. Komplikationen sind äußerst gering.

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Chromo-Endoskopie:

Die Chromoendoskopie wurde als Verfeinerung der endoskopischen Methoden entwickelt. Hierbei wird die Schleimhaut der untersuchten Organe während der Untersuchung mit einem speziellem Farbstoff angefärbt oder der Kontrast durch die Applikation von z.B. Essigsäure angehoben. Durch das unterschiedliche Anfärbungsverhalten ist es möglich, sehr kleine Areale mit auffälligen Zellen zu identifizieren, gezielt hiervon mit einer feinen Zange Proben zu entnehmen und feingeweblich zu untersuchen. Das Verfahren ist besonders für die Untersuchung auf eventuelle gefährliche Entwicklungen (sog. Barrett-Ösophagus) in der unteren Speiseröhre wertvoll, jedoch auch zur frühen Entdeckung kleinster bösartiger Areale in Magen und Dickdarm.
Als Erstuntersuchung bei Speiseröhrenentzündungen ist die Chromo-Endoskopie in der Regel nicht geeignet, die Notwendigkeit dazu ergibt sich meist nach einer vorausgegangenen „normalen“ Gastroskopie.
Die Chromo-Endoskopie ist bisher nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.
Für den Patienten ist die Chromo-Endoskopie mit keinerlei gesundheitlicher Gefährdung verbunden. Da die Untersuchung mit einem erheblich höheren Aufwand an Zeit und Geräten verbunden ist als die „normalen“ endoskopischen Untersuchungen, ist eine Abrechnung nur im Rahmen der „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL)“ möglich.